Immobilienrecht

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Auch wenn die Beurkundung von Grundstücksverträgen Aufgabe der Notare ist, stellt sich für die jeweilige Vertragspartei das Problem, dass der Notar zu einer strikten Unabhängigkeit verpflichtet ist. Eine optimale Vertretung Ihrer Interessen wird daher nur dadurch gewährleistet, dass Sie Ihren Vertragsentwurf durch einen von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt überprüfen lassen bevor dieser vom Notar beurkundet wird.



Die rechtlichen Fragen um eine Immobilie sind vielschichtig und erfordern daher ein hohes Maß an Fachwissen, nicht zuletzt auch deshalb, da in der Regel erhebliche finanzielle Interessen auf dem Spiel stehen.


Meine Leistungen beinhalten:

  • Rechtliche Beratung bei Grundstückserwerb oder Veräußerung
  • Überprüfung von Grundstücksverträgen, entweder aus Sicht des Käufers oder Verkäufers
  • Überprüfung von Bauträgerverträgen
  • Beratung im Zwangsversteigerungsverfahren
  • Maklerrecht
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